Studenten (volljährige Kinder), die nicht bei einem Elternteil wohnen, erhalten seit dem 1. Januar 2016 mehr Geld. Seit Jahresbeginn beträgt der Bedarfssatz 735,00 €. In diesem Betrag ist ein Wohnkostenanteil von 300,00 € einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten …
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