Nicht nur Albano Carrisi trug meist Schuhe mit hohen Absätzen. Auch viele Frauen bevorzugen Schuhwerk, deren Absätze sehr schmal (zum Beispiel in Querrichtung 2,5 cm und inLängsrichtung 1,5 cm breit) und sehr hoch sind. Mit genau solchen Schuhen verließ am frühen Morgen eine Frau ein über einhundert Jahre altes Mehrfamilienhaus. Vor der Haustür befindet sich ein Gitterrost-Fußabtreter. Dieser hat rautenförmige Öffnungen, die jeweils 4 x 7,3 cm groß sind. Man kann bereits erahnen, was passiert ist.
Die Frau behauptet nun, mit dem Absatz ihres rechten Schuhs im Gitterrost hängen geblieben und gestürzt zu sein. Sie will, dass der Hauseigentümer ihr den entstandenen Schaden ersetzen muss, weil der Gitterrost verkehrswidrig sei.
Nach Feststellungen des Oberlandesgerichts Schleswig (OLG) weicht der Gitterrost zwar aufgrund der verhältnismäßig großen Öffnungen von der Gestaltung üblicher, insbesondere neuerer Roste ab. Dadurch wird aber die Gefahr, dass ein Damenschuh mit hohem Absatz hängenbleibt, nicht wesentlich erhöht. Vielmehr begründet jeder Gitterrost bei Damenschuhen, wie sie die Klägerin trug, die Gefahr, hängen zu bleiben.
Für den Eingangsbereich eines privaten Wohnhauses gelten nicht die gleichen strengen Sicherheitsanforderungen wie für öffentliche Verkehrswege. Das gilt auch, wenn das Haus vermietet ist. Vielmehr sind solche Fußabtreter-Gitterroste vor Wohnhäusern älterer Art sogar üblich. Deshalb durfte der Hauseigentümer auch darauf vertrauen, dass Trägerinnen von Schuhen mit hohen Absätzen angemessen auf diese erkennbare Gefahr reagieren.
Das OLG hat glücklicherweise für solche „Gitterrost-Situationen“ folgende Empfehlung: Entweder seitlich daran vorbeigehen oder aber den Schritt auf das Gitterrost nicht mit dem Absatz, sondern mit dem Ballen setzen.
Prima, das wäre dann ja auch geklärt !
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 06.04.2017, Az. 11 U 65/15