O Tannenbaum o Tannenbaum, doch wehe er fällt um

Wer kennt es nicht, das Lied von dem Tannenbaum mit seinen „Blättern“, die immer grün sind. Das Lied hat jetzt zur Weihnachtszeit natürlich Hochsaison. In der zweiten Strophe heißt es: „O Tannenbaum, o Tannenbaum, du kannst mir sehr gefallen…“. Es lautet gerade nicht „du kannst so schön umfallen…“. Aber genau um dieses „Umfallen“ geht es in einem Rechtsstreit, der jetzt vor dem Oberlandesgerichts Düsseldorf sein vorläufiges Ende gefunden hat (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. November 2022, I-22 U 137/21). Ein Weihnachtsbaum war angeblich nicht standsicher aufgestellt, umgefallen und es kam so zu einem Personenschaden.

Das ist passiert:

Die Stadt Düsseldorf bietet Einzelhändlern im Ort an, vor ihrem Geschäft einen Weihnachtsbaum aufzustellen – natürlich gegen Kostenübernahme. Das Kö-Center machte bei der Aktion mit. Es ist rechtlich als Wohnungseigentümergemeinschaft anzusehen. Am 21.11.2013 stellten die Mitarbeiter der Stadt vor dem Kö-Center an einer windgeschützten Stelle einen etwa 6 m hohen Tannenbaum auf. Am Nachmittag des 05.12.2013 fiel der Baum ein erstes Mal um. Aber schon am nächsten Morgen stand der Baum wieder an Ort und Stelle.

Am Heiligabend 2013 fiel der vor dem Center stehende Weihnachtsbaum bei starkem Wind ein zweites Mal um. Dabei ist eine Kurierfahrerin verletzt worden. Es klagt nun die Haftpflichtversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie nimmt die beklagte Stadt in Anspruch. Die Klägerin als Versicherer hat bereits an die Fahrerin Schadensersatz und Schmerzensgeld gezahlt. Nun möchte sie bei der Stadt Regress nehmen, da nach ihrer Auffassung allein die Stadt Düsseldorf für den Unfall verantwortlich sei. Die Parteien streiten also darüber, wer den Baum nach seinem ersten Umfallen einen Tag vor Nikolaus 2013 wieder aufgestellt hat.

In erster Instanz hat die Versicherung nach Beweiserhebung gewonnen. Gegen dieses Urteil des Landgerichts geht nun die Stadt mit ihrer Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) vor.

Und das meint das OLG:

Das Oberlandesgericht ist in seinem Berufungsurteil ganz klar: Die Stadt hat mit der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Vertrag. Dieser verpflichtet die Stadt, den Weihnachtsbaum standsicher zu errichten. Diese Standsicherheit muss auch bei üblicherweise in einem Stadtgebiet zu erwartenden Winden gegeben sein. Der Baum ist am 24.12.2013 bei einer Windstärke von 8 Beaufort umgestürzt. Das OLG schließt Vandalismus aus. Also, so das OLG, habe die Stadt gegen ihre Verpflichtung verstoßen. Dadurch ist zugleich auch eine Verkehrssicherungspflicht verletzt worden.

Die Beweisaufnahme der ersten Instanz hat gerade nicht ergeben, dass Mitarbeiter des Einkaufscenters den Weihnachtsbaum am 5. Dezember 2013 wieder aufgestellt haben. Das OLG geht daher davon aus, dass eine von der Beklagten unterhaltene Baumkolonne diesen Baum und auch andere im Stadtgebiet wieder aufgerichtet haben. Das ist dann aber offensichtlich nicht „standsicher“ geschehen, wie sich am Heiligabend herausgestellt hat.

Der Tannenbaumstreit in Düsseldorf kann noch weitergehen. Die Stadt hat die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu erheben. Das ist binnen einen Monats nach Zustellung des Urteils möglich.

Damit steht aber fest: Der BGH wird den Weihnachtsbaumstreit nicht mehr vor Heiligabend 2022 entscheiden. Uns bleibt daher nur, das alte Lied mit einem Lächeln im Herzen und ein paar weihnachtlichen Gedanken an den Düsseldorfer Tannenbaum zu singen.

O Tannenbaum, o Tannenbaum,
wie treu sind deine Blätter!
Du grünst nicht nur zur Sommerzeit,
nein, auch im Winter, wenn es schneit.
O Tannenbaum, o Tannenbaum,
wie treu sind deine Blätter!

O Tannenbaum, o Tannenbaum,
du kannst mir sehr gefallen!
Wie oft hat nicht zur Weihnachtszeit
ein Baum von dir mich hoch erfreut!
O Tannenbaum, o Tannenbaum,
du kannst mir sehr gefallen!

O Tannenbaum, o Tannenbaum,
dein Kleid will mich was lehren:
Die Hoffnung und Beständigkeit
gibt Trost und Kraft zu jeder Zeit,
o Tannenbaum, o Tannenbaum,
dein Kleid will mich was lehren.

Ich wünsche Ihnen und Euch ein gesegnetes Weihnachtsfest !

(Foto privat: Marktplatz in Mölln)

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