Rechtsanwälte dürfen für ihre Dienstleistungen Werbung betreiben. OK, aber: Nicht alle Werbemaßnahmen sind den Anwälten erlaubt.
Im Grundsatz darf die Anwaltschaft Werbeanzeigen und auch andere Werbemaßnahmen nutzen. Sie muss dabei allerdings das Sachlichkeitsgebot stets im Blick haben. Ein Rechtsanwaltskollege war …