Studenten (volljährige Kinder), die nicht bei einem Elternteil wohnen, erhalten seit dem 1. Januar 2016 mehr Geld. Seit Jahresbeginn beträgt der Bedarfssatz 735,00 €. In diesem Betrag ist ein Wohnkostenanteil von 300,00 € einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten …
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Das Unterhaltsrecht ist immer noch im Fluss. Galt früher der Grundsatz, dass im Zweifel der Besserverdienende seinem geschiedenen Ehepartner lebenslang Unterhalt zahlen muss, so ist dieses heute zumindest so pauschal nicht mehr richtig. Die jüngsten Gesetzesänderungen beschäftigen daher auch weiterhin …