Ein Testament und auch andere letztwillige Verfügungen können handschriftlich oder notariell errichtet werden. Formfragen sind dabei peinlichst genau zu beachten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Dokument unwirksam ist und eine vom Erblasser nicht gewollte Erbfolge eintritt.
Das Oberlandesgericht Köln …