Keine Werbungskosten wegen Vorfälligkeit

Der Bundesfinanzhof musste sich kürzlich mit der Frage beschäftigen, ob eine im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf an die Bank zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei der Steuer abgesetzt werden kann. Im Veräußerungsvertrag hatte sich die Klägerin zur lastenfreien Übertragung des …