Im Rahmen einer Ehescheidung muss das Familiengericht auch über den sogenannten Versorgungsausgleich entscheiden. Das ist die einzige Frage, die das Familiengericht „von Amts wegen“, also ohne gesonderten Antrag einer Partei, prüft. Alle anderen Folgesachen (wie zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich oder …
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