Religion und Erziehung bei einem Dreijährigen

Religion und Religionszugehörigkeit sind gerade angesagte Themen. Das gilt nicht nur für die Flüchtlingsfrage. Die Kirchen klagen zwar über sinkende Mitgliedszahlen und sind dankbar für jedes neue Kirchenmitglied. Was passiert aber, wenn die Eltern keine Einigung über die Religion ihres minderjährigen Kindes erzielen können. Es geht also um die Frage, ob ihr Kind getauft und damit Mitglied einer Kirche werden soll.

Grundsätzlich gilt: Die Zugehörigkeit des Kindes zu einer Kirche, Fragen zur Taufe, Religion oder einer religiösen Erziehung haben die Eltern in der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts auch gemeinsam zu entscheiden. Das muss ja nicht gleich in einem Ehevertrag geschehen. Aber: Gehen die Meinungen dabei auseinander und hilft auch keine Mediation, so bleibt nur der Weg zum Familiengericht. Der Familienrichter bestimmt letztendlich einen Elternteil, der dann alleine entscheiden darf.

Auch bei der Religion: Keine Regel ohne Ausnahme!

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat es in einem Beschluss vom 03.05.2016 (20 UF 152/15) abgelehnt, eine solche Bestimmung zu treffen. Bei einem dreijährigen Kind sei es nicht geboten, dieses bereits endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren. Die Richter appellierten an die religiöse Toleranz der Eltern. Sie sollten ihr Kind keinen unnötigen Spannungen aussetzen. Kluge Worte, die hoffentlich von beiden Elternteilen gehört werden.

OLG Karlsruhe; Beschluss vom 03.05.2016; 20 UF 152/15

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