Die Advokatur Marktstrasse ist eine moderne Anwaltskanzlei im Herzen der Möllner Altstadt. „Advokatur“ ist dabei die alte Bezeichnung für eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der „Marktstrasse 1“. Das alte Gebäude versprüht mit seiner direkten Nähe zum historischen Möllner Marktplatz den typischen Altstadt-Charme. Daher passt der Name gut zum Haus. Und der Schriftzug „Advokatur“ prangt direkt auf der Fassade. Bereits auf sehr alten Fotos ist zu erkennen, dass die Beschriftung dieses Gebäudes mit der jeweiligen „Ladenbezeichnung“ üblich war.
Was ist eigentlich ein Advokat?
Bis 1879 nannten sich die Rechtsanwälte in Deutschland noch „Advokaten“ (Meyers Lexikon online). Advokat kommt aus dem Lateinischen: advocatus = der Herbeigerufene, beziehungsweise advocare = herbeirufen. Advokat ist heute immer noch die übliche Bezeichnung für einen Rechtsanwalt in der Schweiz. Anwälte werden dort aber auch „Fürsprecher“ genannt. In Österreich und Deutschland ist die Bezeichnung „Advokat“ inzwischen (leider) veraltet.
Im Mittelalter gab es zwei Arten von Anwälten. Die einen traten bei den Gerichten auf (Prokuratoren). Die anderen berieten die Mandanten und vertraten sie in außergerichtlichen Streitigkeiten (Advokaten). In manchen Ländern ist diese Aufteilung noch heute üblich. So gibt es zum Beispiel in England den Solicitor (außergerichtlich) und den Barrister (gerichtlich). In Deutschland ist diese „Zweiteilung“ der Anwaltschaft grundsätzlich aufgehoben. Allerdings besteht immer noch eine Zulassungsbeschränkung für Rechtsanwälte in zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Knapp über 40 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind Mitglied in der „Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof„. Nur sie dürfen Mandanten in den dortigen zivilrechtlichen Revisionsverfahren vertreten.
Winkeladvokaten und des Teufels Anwalt
Natürlich weiß auch heute noch jeder in Deutschland, dass mit einem Advokaten ein Rechtsanwalt gemeint ist. Und sicher wird auch kein Anwalt widersprechen, wenn die Leute ihn so nennen. Allerdings ändert sich diese zustimmende Haltung spontan, wenn ein Anwalt öffentlich als „Winkeladvokat“ bezeichnet wird. Zwar vertritt das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss von 2013 die Auffassung, dass diese abschätzige Bezeichnung von der Meinungsfreiheit umfasst sein kann. Aber wer lässt sich schon gerne fehlende Kenntnisse oder unlautere Methoden vorwerfen.
Und dann gibt es noch den „Advocatus Diaboli“. Dieser „Anwalt des Teufels“ ist eigentlich gar kein Anwalt. Es handelt sich um die Bezeichnung für eine bestimmte Strategie. Ein Anwalt oder ein Redner nimmt zunächst ganz bewusst die Position der Gegenseite ein, nur um diese dann anschließend genüsslich zu widerlegen. Aber das ist nicht unbedingt „typisch Rechtsanwalt“; ein solches Verhalten findet sich auch in der Politik wieder.
Letztendlich waren die Advokaten immer ein ehrbarer Berufsstand, die bei Rechtsstreitigkeiten hinzugerufen wurden. Und deshalb arbeite ich auch heute noch gerne als Rechtsanwalt und Notar in einer Advokatur.