Mutter, Vater, Kind oder vielleicht doch: Mutter, Mutter, Kind?

Wir leben in modernen Zeiten. Alles ist möglich. Aber es ist nicht immer alles rechtlich erlaubt, was gewünscht wird. Zwar gibt es seit dem 01.01.1981 unter der Überschrift „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit