Es geht weiter mit Kraftwerk und Pellham

Beim Thema Tonträger-Sampling hält sich der BGH ganz offensichtlich an die Kernaussage des Hits „Alle Jahre wieder“. Am 9. Januar 2020 wurde beim BGH erneut wegen zwei Sekunden aus dem Stück „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk verhandelt. Vor 23 Jahren hat Moses Pelham diesen „Schnipsel“ in seinem Song „Nur mir“  mit der Sängerin Sabrina Setlur verwendet. Dabei hat er allerdings „vergessen“, vorher um Erlaubnis zu fragen.

Und so streitet man sich Jahr für Jahr und Jahrzehnt für Jahrzehnt vor den Gerichten Europas. Zuletzt war der Europäische Gerichtshof am Zuge; nun darf einmal wieder der Bundesgerichtshof das Metall schmieden, bis ein Urteil daraus geworden ist. Allerdings hat der BGH sich Anfang Januar noch nicht zu einer Entscheidung durchgerungen. Die Angelegenheit scheint trotz der beantworteten Rechtsfragen weiter kompliziert zu sein.

Ein abschließendes Urteil dürfte wohl kaum in naher Zukunft gefällt werden. Nichts ist mehr auszuschließen, auch nicht, dass sich erneut ein Europäisches Gericht mit dem Fall beschäftigen muss. Nach so vielen Jahren wird der Verlierer beim BGH den Weg nach Europa sicher nicht scheuen. Ich habe vorsorglich schon einmal ein europäisches Paragrafen-Foto ausgewählt. Wir dürfen also gespannt in die Zukunft schauen, wie das muntere Prozessieren weiter geht.

Wer sich näher informieren möchte, findet hier im Blog alles Wichtige. Dabei sind auch die Tonbeispiele, so dass sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. Aber auch beim Spiegel ist eine gute Zusammenfassung rund um den Dauerprozess zwischen Kraftwerk und Pelham erschienen – frei nach dem Motto: „Was bisher geschah“.

Ich werde weiter berichten…

Foto von Gerd Altmann bei Pixabay

Diesen Beitrag teilen auf: