Hurra, es geht endlich weiter: Ich hatte ja versprochen, weiter zu berichten; und nun tut sich tatsächlich etwas. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Frage der Zulässigkeit des Tonträger-Samplings einen Entscheidungsverkündungstermin anberaumt. Am 30. April ist es soweit. Dann soll der Prozess-Evergreen zwischen Kraftwerk und Moses Pelham um zwei Sekunden „Metall auf Metall“ entschieden werden. Ich persönlich glaube ja noch nicht an ein Endurteil in diesem Verkündungstermin. Aber: Nichts genaues weiß man nicht! Eventuell wird das Verfahren wieder an das Oberlandesgericht Hamburg verwiesen. Es mag aber auch sein, dass sich der Europäische Gerichtshof noch einmal mit den entscheidenden Rechtsfragen beschäftigen muss.
Worum geht es?
Die Älteren unter uns werden sich erinnern: Vor ca. 23 Jahren hat Moses Pelham einen „Schnipsel“ von zwei Sekunden aus dem Stück „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk in seinem Song „Nur mir“ mit der Sängerin Sabrina Setlur verwendet. Dabei hat er allerdings „vergessen“, vorher um Erlaubnis zu fragen. Das fand Ralf Hütter von Kraftwerk weniger nett und verklagte den „Schnipsel-Dieb“. Wer sich näher informieren möchte, findet hier im Blog auch die Tonbeispiele. So kann sich jeder seine eigene Meinung bilden.
Ist das überhaupt wichtig?
Der Musikerstreit kommt irgendwie sehr banal daher, ist es aber eigentlich nicht. Die abschließende Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf die Musikbranche haben. Ist Sampling zukünftig noch gestattet, und wenn ja, in welchem Umfang? Was ist von der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit alles abgedeckt? Fragen über Fragen – und die Gerichte haben damit so ihre Mühe.
Es ist kompliziert, auch wenn der Europäische Gerichtshof die vom BGH aufgeworfenen Fragen bereits in seinem Urteil vom 29. Juli 2019 beantwortet hat. Wir dürfen weiter gespannt am Prozessrand stehen und das muntere Prozessieren staunend verfolgen.
Ich werde weiter berichten…
(Foto von Kurt State bei Pixabay)