Die „Düsseldorfer Tabelle“ und damit der zu zahlende Unterhalt ändern sich wieder einmal mit dem Jahreswechsel. Mit der Erhöhung des Kindergeldes zum 01.01.2018 ändern sich natürlich auch die Zahlbeträge. Die Änderungen kurz zusammengefasst ergeben folgendes Bild:
Der Mindestunterhalt erhöht sich …