Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017
Von der „Düsseldorfer Tabelle“ hat inzwischen so gut wie jeder einmal gehört. Sie ist – ohne Gesetzeskraft zu haben – die Richtschnur für den Kindesunterhalt, aber auch für den Ehegattenunterhalt. Sie heißt „Düsseldorfer“ Tabelle, weil die …